Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Schweitzer Zeitschrifteninhaltsdienst

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Stand: Mai 2021

1. Gegenstand dieser AGB

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Schweitzer Zeitschrifteninhaltsdienst („AGB“) regeln die Bereitstellung des Schweitzer Zeitschrifteninhaltsdienstes durch die Schweitzer Fachinformationen oHG, Elsenheimerstr. 41-43, 80687 München, Tel. 089 21895263, Fax 089 218926-35, E-Mail: support.zid@schweitzer-online.de (nachfolgend „Schweitzer“).

1.2 Schweitzer bietet den Schweitzer Zeitschrifteninhaltsdienst lediglich Unternehmern gemäß § 14 BGB an. Diese AGB richten sich nicht an Verbraucher gemäß § 13 BGB.

1.3 Schweitzer behält sich vor, die AGB zu ändern, um sie an technische, wirtschaftliche oder gesetzliche Änderungen anzupassen. In diesem Fall informiert Schweitzer den Kunden, indem diesem die geänderte Fassung der AGB in Textform zur Verfügung gestellt wird. Die geänderten AGB ersetzen die zuvor geltende Fassung, wenn der Kunde den geänderten AGB zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines (1) Monats nachdem ihm die geänderten AGB in Textform zur Verfügung gestellt worden sind, diesen widerspricht. Falls der Kunde der Einbeziehung der geänderten AGB widerspricht, ist Schweitzer berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen schriftlich zu kündigen.

2. Leistungen im Rahmen des Zeitschrifteninhaltsdienstes

2.1 Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes im Einzelfall vereinbart wird, stellt Schweitzer dem Kunden einen Datenraum („Zeitschrifteninhaltsdienst“) zur Verfügung,

  • - in dem Schweitzer im vereinbarten Umfang aktuelle Inhaltsverzeichnisse zu Fachzeitschriften bereitstellt,
  • - in dem Schweitzer Nutzern im vereinbarten Umfang die Möglichkeit bietet sich über neu erscheinende Ausgaben von Fachzeitschriften per Mail benachrichtigen zu lassen,
  • - in dem berechtigte Nutzer eigene Zeitschriften und dazugehörige Ausgaben inkl. Inhaltsverzeichnissen anlegen können, die dann allen Nutzern des Kunden zur Verfügung stehen,
  • - und in dem Schweitzer nach Absprache mit dem Kunden weitere Funktionen wie Scanverwaltung, Kollektionen oder Statistiken bereitstellt.
Nutzer“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die vom Kunden dazu ernannt wird, den Zeitschrifteninhaltsdienst zu nutzen.

2.2 Schweitzer stellt den Zeitschrifteninhaltsdienst auf einem von Schweitzer oder im Auftrag von Schweitzer in Deutschland betriebenen Server zur Verfügung, auf den der Kunde über ein Webportal über das Internet zugreift. Mithilfe des Webportals können hierzu berechtigte Administratoren und Nutzer des Kunden auf den Zeitschrifteninhaltsdienst zugreifen und nutzen.

2.3 Schweitzer ist berechtigt, durch technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Nutzungsbedingungen des Vertrags eingehalten werden. Überschreitet die Nutzung des Zeitschrifteninhaltsdienstes die dem Kunden eingeräumten Rechte, kann Schweitzer die weitergehende Nutzung des Zeitschrifteninhaltsdienstes einschränken oder ausschließen.

2.4 Schweitzer behält sich das Recht vor, den Zeitschrifteninhaltsdienst zu aktualisieren oder zu verbessern. Die Verbesserungen stehen dem Kunden kostenfrei zur Verfügung. Dies gilt nicht für Änderungen des Zeitschrifteninhaltsdienstes, die auf die individuellen Anforderungen des Kunden hin erfolgen. Die Herstellung einer älteren Version des Zeitschrifteninhaltsdienstes ist nicht möglich.

2.5 Schweitzer ist nicht verpflichtet, dem Kunden ganz oder teilweise Quellcode preiszugeben.

2.6 Im Auftrag des Kunden kann der Umfang der Nutzung des Zeitschrifteninhaltsdienstes, beispielsweise hinsichtlich der Anzahl der zur Verfügung gestellten Zeitschriften oder der freigegebenen Funktionen, näher bestimmt werden. Ebenso können ggf. auch individuelle Leistungen bzw. die Umsetzung von Projekten vereinbart werden.

3. Verfügbarkeit

3.1 Die Verfügbarkeit des Zeitschrifteninhaltsdienstes wird durch Schweitzer am Internetknoten des Rechenzentrums, in dem sich der jeweilige Server befindet, nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen gewährleistet.

3.2 Der Zeitschrifteninhaltsdienst steht dem Kunden durchgehend vierundzwanzig (24) Stunden am Tag, sieben (7) Tage die Woche und mit einer durchschnittlichen monatlichen Verfügbarkeit von mindestens 99 % zur Verfügung. Unterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten (Ziffer 3.3) sowie Unterbrechungen, bei denen der Server aufgrund technischer oder sonstiger Umstände außer Betrieb ist, die außerhalb der unmittelbaren Kontrolle von Schweitzer liegen (Beispielsweise der Zusammenbruch öffentlicher Netze oder höhere Gewalt), sind aus der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen.

3.3 Wartungsarbeiten werden regelmäßig montags bis freitags (ausgenommen bundesweite gesetzliche Feiertage) zwischen 6:00 und 9:00 oder zwischen 18:00 und 22:00 Uhr MEZ durchgeführt. Im Falle umfangreicher Wartungsarbeiten oder bei Systemanpassungen, die sich auf die Nutzung des Zeitschrifteninhaltsdienst auswirken, wird Schweitzer den Kunden sofern möglich fünf (5) Werktage vor Beginn der Wartungsarbeiten informieren. Sind die Wartungsarbeiten erforderlich, um die Funktionsfähigkeit des Zeitschrifteninhaltsdienstes aufrecht zu erhalten oder wiederherzustellen, ist Schweitzer berechtigt, auch ohne Ankündigungsfrist systemerhaltende Maßnahmen durchzuführen.

3.4 Die Verfügbarkeit von Verlagsprodukten liegt regelmäßig außerhalb des Einflussbereichs von Schweitzer und kann daher von Schweitzer nicht gewährleistet werden. Schweitzer bemüht sich gleichwohl um die Beseitigung von Störungen der Verfügbarkeit innerhalb angemessener Zeit.

3.5 Die Verfügbarkeit von Inhaltsverzeichnissen und deren Aktualität in Bezug auf das Erscheinungsdatum der Print-Ausgaben liegt regelmäßig außerhalb des Einflussbereichs von Schweitzer und kann daher von Schweitzer nicht gewährleistet werden. Schweitzer bemüht sich gleichwohl um eine möglichst schnelle Bereitstellung der Inhaltsverzeichnisse durch die Verlage und arbeitet mit den Verlagen an schnellstmöglichen Prozessen zur Bereitstellung.

4. Laufzeit und Kündigung des Vertrags

4.1 Soweit nicht anderweitig vereinbart, tritt der Vertrag an dem im Auftrag genannten Datum in Kraft (nachfolgend das „Datum des Inkrafttretens“) und gilt für eine unbestimmte Zeit, bis er wirksam gekündigt wird (nachfolgend die „Laufzeit“).

4.2 Sofern sich die Parteien nicht auf eine andere Mindestlaufzeit geeinigt haben, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag zum Ende des dritten (3.) Jahrestags des Datums des Inkrafttretens oder eines darauffolgenden Jahrestags unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zu kündigen.

4.3 Das Recht jeder Partei zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Schweitzer ist insbesondere berechtigt, den gesamten Vertrag oder Teile davon aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn

  • a) der Kunde seine Zahlungen bei vereinbarter Monatszahlung zwei (2) Monate in Folge oder drei (3) Mal in sechs (6) Monaten nicht in vollem Umfang rechtzeitig geleistet hat, oder
  • b) der Kunde nicht in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu bedienen oder wenn er nach geltendem Recht als insolvent gilt, oder
  • c) der Kunde die Leistungen von Schweitzer (insbesondere durch Verletzung der Rechte Dritter oder geltender Gesetze) missbraucht und die Verletzungshandlung nicht unverzüglich beendet sowie die Verletzungsfolgen vollständig beseitigt, nachdem er eine schriftliche Mitteilung über den Missbrauch (Verletzungshandlung) von Schweitzer erhalten hat.

4.4 Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.

4.5 Die Nutzung des Zeitschrifteninhaltsdienstes ist unverzüglich einzustellen, sobald die Kündigung des Vertrags wirksam oder die Laufzeit ausgelaufen ist.

4.6 Der Kunde ist verpflichtet, etwa vorhandene Kopien von Software und Dokumentation, die dem Zeitschrifteninhaltsdienst zuzurechnen sind, innerhalb von sieben (7) Tagen nach Ende der Laufzeit zu löschen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die im Auftrag aufgeführten Preise und Gebühren für die Nutzung des Zeitschrifteninhaltsdienstes zzgl. geltender Mehrwertsteuern zu zahlen (nachfolgend die „Gebühren“).

5.2 Gebühren müssen vom Kunden für zwölf (12) Monate im Voraus vollständig bezahlt werden, sofern sich die Parteien nicht auf eine andere Form der Zahlung geeinigt haben.

5.3Gebühren sind in voller Höhe und ohne Abzug spätestens vierzehn (14) Tage nach Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Verabreden die Parteien die Zahlung per Bankeinzug, so erfolgt die Abbuchung der Gebühr zum Beginn des ersten der gemäß Ziffer 5.2 im Voraus zu zahlenden zwölf (12) Monate, soweit nichts Anderweitiges vereinbart wurde.

5.4 Sofern die Erbringung von Leistungen in einem Betrieb des Kunden vereinbart wird, gehen alle Reiseund Übernachtungskosten zulasten des Kunden, es sei denn, der Auftrag sieht Abweichendes vor.

5.5 Der Kunde ist nur berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von Schweitzer aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, soweit seine jeweiligen Forderungen unstrittig sind, durch gerichtliche Entscheidung bestätigt wurden oder eine gerichtliche Bestätigung entscheidungsreif ist.

6. Admin, Nutzer und Zugang

6.1 Der Kunde weist im Rahmen der im Auftrag konkretisierten Nutzungsberechtigung natürlichen Personen das Recht zu, den Zeitschrifteninhaltsdienst zu nutzen. Nutzungsberechtigungen dürfen nicht für Gruppen oder als Rollen-Account zugewiesen werden. Es sei denn, dies ist im Rahmen eines Projektes mit Schweitzer Fachinformation und explizit in schriftlicher Form genehmigt worden.

6.2 Der Kunde steht dafür ein, dass außer berechtigten Nutzern und Administratoren keine anderen Personen (nachfolgend als „Dritter“ bezeichnet) Zugang zum Zeitschrifteninhaltsdienst erhalten. Ferner hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Anzahl der tatsächlichen Nutzer und Administratoren zu keinem Zeitpunkt die vereinbarte Anzahl übersteigt

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und sie entsprechend zu aufzubewahren. Die Zugangsdaten dürfen nicht an andere Personen als die jeweiligen berechtigten Nutzer oder Administratoren weitergegeben werden. Der Kunde weist die berechtigten Nutzer und Administratoren entsprechen an, um sicherzustellen, dass eine Verletzung der Nutzungsberechtigung ausgeschlossen ist.

6.4 Der Kunde haftet Schweitzer gegenüber für jeden nicht erlaubten Zugang, es sei denn, der Kunde hat den unerlaubten Zugang nicht zu vertreten. Der Kunde haftet für die Handlungen der Administratoren und Nutzer wie für eigenes Handeln.

6.5 Falls der Kunde Kenntnis darüber erlangt, dass ein Dritter Zugriff auf die Zugangsdaten oder auf den Zeitschrifteninhaltsdienst hat oder hatte, ist er verpflichtet, Schweitzer und den betroffenen Nutzer oder den betroffenen Administrator unverzüglich zu informieren und die Zugangsdaten zu ändern oder ändern zu lassen. Entsprechendes gilt auch für den Fall, dass der Verdacht eines unberechtigten Zugriffes durch eine nicht berechtigte Person besteht.

6.6 Falls Schweitzer aufgrund eines Nutzungsverhaltens, das vom systemweiten Durchschnittswert der Login-Sessions und Downloads von Inhaltsverzeichnis-Dokumenten signifikant (mindestens 100% über Systemdurchschnitt) abweicht, beim Kunden den begründeten Verdacht hat, dass Zugangsdaten missbraucht oder in einer Weise genutzt werden, die gegen die Bestimmungen des Vertrags verstößt, behält sich Schweitzer das Recht vor, die betroffenen Zugangsdaten zu sperren. Schweitzer wird den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.

7. Nutzungsrechte

7.1 Die Leistungen von Schweitzer sind durch die Rechte an geistigem Eigentum, (z.B. Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Gebrauchsund Geschmacksmuster und damit verbundener Rechte) geschützt. Das von Schweitzer in Anspruch genommene geistige Eigentum kann Rechte Dritter beinhalten, an denen Schweitzer Nutzungsrechte hat.

7.2 Schweitzer räumt dem Kunden für die vertragliche Laufzeit ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes und nicht-unterlizenzierbares Recht zur Nutzung des geistigen Eigentums ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen zu eigenen geschäftlichen Zwecken des Kunden ein.

7.4 Ein Bereitstellen der über den Zeitschrifteninhaltsdienst erhaltenen Inhaltsverzeichnisse im Intranet des Kunden oder einer vergleichbaren Arbeitsumgebung ist nur dann gestattet, wenn:

  • a) nur solche Personen Zugriff auf die Inhaltsverzeichnisse erhalten, die auch für die Nutzung des Schweitzer Zeitschrifteninhaltsdienst im Rahmen des geschlossenen Vertrages für den Zugriff auf die Inhalte berechtigt sind;
  • b) keine Archive mit einer Vorhaltzeit von mehr als zwölf (12) Monaten mit den über den Zeitschrifteninhaltsdienst erhaltenen Inhaltsverzeichnissen innerhalb der Infrastruktur des Kunden aufgebaut werden;
  • c) die über den Zeitschrifteninhaltsdienst erhaltenen Inhaltsverzeichnisse nicht für kommerzielle Zwecke weiterverwendet werden und
  • d) den Personen ein Hinweis auf den Zeitschrifteninhaltsdienst gegeben wird, damit sie sich Kenntnis über die Datenschutz- und Nutzungsbedingungen verschaffen können.

7.4 Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt,

  • a) geistiges Eigentum außerhalb des vereinbarten Rahmens zu nutzen oder dies zu gestatten;
  • b) den Zeitschrifteninhaltsdienst oder die zugehörige Software zu ändern, etwaige Urheberrechtshinweise zu entfernen oder zu verändern;
  • c) Dritten unberechtigt Zugang zum Zeitschrifteninhaltsdienst zu gewähren,
  • d) den Service durch systematisches Speichern von Inhaltsverzeichnissen, Weiterleitungen von Mails nachzubauen oder vergleichbarer Form Dritten anzubieten,
  • e) eigene Archive mit den zur Verfügung gestellten Inhaltsverzeichnissen anzulegen,
  • f) Software und/oder Dokumentation zu verkaufen, zu vermieten oder zu verleihen.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

8. Pflichten des Kunden

8.1 Der Kunde stellt Schweitzer auf Anforderung die zur Leistungserbringung erforderliche Daten und Informationen sowie Support in Form von Mitarbeitern, Hilfsmitteln, und/oder Infrastruktur rechtzeitig auf eigene Kosten zur Verfügung. Falls dies nicht rechtzeitig erfolgt, kann dies zu Störungen oder Verzögerungen hinsichtlich der Leistungen von Schweitzer führen. Falls infolgedessen zusätzliche Kosten anfallen, ist der Kunde zu deren Erstattung verpflichtet, es sei denn, der Kunde war nicht für die Verzögerung verantwortlich.

8.2 Der Kunde trägt allein die Verantwortung für die Sicherheit seiner Systeme und für den Schutz derselben vor Schadsoftware und Angriffen.

9. Kundeninhalte

9.1 Der Kunde sorgt dafür, dass Nutzung und Veröffentlichung von Inhalten (z.B. Texte, Grafiken, Audio-, Videodokumente oder sonstige Informationen), die durch Nutzer als eigene Inhaltsverzeichnisse oder Beschreibungstexte hochgeladen und/oder im Zeitschrifteninhaltsdienst als Datensätze angelegt werden (nachfolgend „Kundeninhalte“), nicht die Rechte Dritter verletzen, nicht gegen geltende Gesetze verstoßen und insbesondere keine pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalte, Krieg oder terroristische Handlungen verherrlichende oder verharmlosende Inhalte oder Werbung für terroristische Organisationen beinhalten, Rassenhass schüren, zu kriminellen Handlungen anstiften, sowie verleumderische Aussagen enthalten und/oder Inhalte, die Dienstblockadeangriffe, Softwareviren oder sonstige(n) gefährliche(n) oder schädliche(n) Computercode, Dateien oder Programme wie Trojanische Pferde, Würmer oder Spyware enthalten oder verwendet werden, diese zu initiieren (diese Kundeninhalte nachfolgend „verbotene Kundeninhalte“ genannt).

9.2 Schweitzer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob es sich bei Kundeninhalten um solche nach Ziff. 9.1 handelt.

9.3 Schweitzer behält sich das Recht vor, die Leistungserbringung ganz oder teilweise zu verweigern und/oder auszusetzen, soweit Kundeninhalte gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, verbotene Kundeninhalte gem. Ziff. 9.1 enthalten und/oder Rechte Dritter verletzen.

9.4 Wenn Kundeninhalte hochgeladen und/oder in den Zeitschrifteninhaltsdienst integriert werden, räumt der Kunde Schweitzer für die Dauer der vertraglichen Laufzeit ein nicht-ausschließliches, weltweites Recht zur Vervielfältigung der Dateien zu Zwecken der Datenspeicherung und Datensicherung, Zugänglichmachung für die Nutzer des Kunden im Rahmen ihrer Rechte und sonstigen Nutzung (selbst oder durch Dritte), wie beispielsweise Volltextindexierung zur Verbesserung der Suchergebnisse, ausschließlich im zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Umfang ein. Dies bezieht sich vor allem auf das Abspeichern der Daten, die Verschlüsselung und das Speichern auf verschiedenen Servern zur Datensicherung, die Anzeige für Nutzer des Kunden auch außerhalb Deutschlands und der Bereitstellung zum Download für Nutzer.

9.5 Der Kunde stellt Schweitzer von Forderungen Dritter oder behördliche Maßnahmen hinsichtlich Kundeninhalten, insbesondere verbotenen Kundeninhalten, auf erstes Anfordern frei. Dies schließt die angemessenen und tatsächlichen Kosten der Rechtsverteidigung in diesem Zusammenhang ein. Das Recht von Schweitzer zur Geltendmachung zusätzlicher Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.

9.6 Falls Schweitzer Grund zur Annahme hat, dass Kundeninhalte gegen geltendes Recht verstoßen und/oder verbotene Kundeninhalte beinhalten, wird Schweitzer den Kunden informieren und ihm Gelegenheit bieten, innerhalb von zwei (2) Wochen entweder (i) die betreffenden Kundeninhalte zu entfernen oder (ii) nachzuweisen, dass die Kundeninhalte weder gegen geltendes Recht verstoßen noch verbotene Kundeninhalte beinhalten. Falls der Kunde keine der vorgenannten Optionen fristgerecht erfüllt, ist Schweitzer berechtigt, die Kundeninhalte zu entfernen und/oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

10. Gewährleistung

10.1 Schweitzer leistet Gewähr dafür, dass der Zeitschrifteninhaltsdienst für die Dauer der Laufzeit vertragsgemäß ohne Sach- und Rechtsmängel zur Verfügung gestellt wird. Etwaiger Mängel wird sich Schweitzer nach hinreichender Mitteilung des Kunden annehmen. Gewährleistungsansprüche in Bezug auf Sachmängel setzen die Reproduzierbarkeit des Mangels voraus.

10.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn ihm im Sinne von § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB der Gebrauch nicht gewährt wird, es sei denn, die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt als fehlgeschlagen.

11. Haftung

11.1Schweitzer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, gemäß Produkthaftungsgesetz

11.2 Unbeschadet Ziffer 11.1 haftet Schweitzer in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.3 Unbeschadet Ziffer 11.1 wird die Haftung gemäß § 536a BGB für Mängel, die zum Datum des Inkrafttretens bereits bestanden, ausdrücklich ausgeschlossen.

11.4 Schadensersatzansprüche verjähren in Fällen der Ziffer 11.1 gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährungsfrist für andere Schadensersatzansprüche beträgt ein (1) Jahr. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde Kenntnis von den anspruchsberechtigenden Umständen erlangt hat oder hätte erlangt haben können. Der Anspruch auf Schadensersatz verjährt spätestens jedoch fünf (5) Jahre nach seiner Entstehung und spätestens zehn (10) Jahre nach Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder demjenigen anderen Ereignis, das Anlass zu der Schadensersatzforderung gegeben hat.

11.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schäden, die von einem Unterauftragnehmer von Schweitzer verursacht wurden, sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Führungskräfte von Schweitzer.

12. Geheimhaltung

12.1 Die Parteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen, von denen sie im Zusammenhang mit dem Vertrag Kenntnis erlangen, geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht offenzulegen, es sei denn, die andere Partei hat hierzu schriftlich ihre Einwilligung erteilt. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die von der Partei, die sie bereitstellt, ausdrücklich als vertraulich bezeichnet worden sind, sowie alle Informationen, die aufgrund der Umstände, unter denen sie bereitgestellt werden, vertraulich sind. Vertrauliche Informationen schließen auch Software, ihre Struktur, ihr Design und ihren Code, die Dokumentation und die Quellmaterialien sowie das Know-how, die Techniken und die Konzepte der Software ein

12.2 Ziffer 12.1 gilt nicht, wenn die Empfängerpartei nachweisen kann, dass die Informationen

  • a) bereits bekannt oder frei verfügbar waren, bevor sie sie erhalten hat;
  • b) vor dem Empfangsdatum der Öffentlichkeit zugänglich oder frei verfügbar waren; oder
  • c) nach dem Empfangsdatum der Öffentlichkeit zugänglich oder frei verfügbar waren, ohne dass die Partei, welche die Informationen erhalten hat, dafür verantwortlich war.

12.3 Die Verpflichtungen nach Ziffer 12.1 bleiben auch nach Ende des Vertrags in Kraft, solange keine Ausnahme gemäß Ziffer 12.2 nachgewiesen worden ist.

12.4 Der Kunde ist verpflichtet, für jeden Verstoß gegen Ziffer 12 durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder Bevollmächtigten eine Vertragsstrafe in Höhe eines angemessenen, von Schweitzer festzulegenden Betrags an Schweitzer zu zahlen. Im Streitfall ist die Angemessenheit des von Schweitzer festgelegten Betrags durch das zuständige Gericht zu überprüfen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Diese Vereinbarung unterliegt ungeachtet der kollisionsrechtlichen Bestimmungen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die UN-Konvention über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.

13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.

13.3 Im Hinblick auf den Gegenstand dieses Vertrags wurden keine sonstigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen getroffen.

13.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht in vorstehenden Bestimmungen die Schriftform vorgeschrieben ist. Die Änderung oder Aufhebung dieser Bestimmung bedarf der Schriftform.

13.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas Abweichendes.